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Wissensbeitrag

EN 10204: Werkstoffzeugnisse verstehen und richtig anwenden

Die EN 10204:2004 ist die zentrale Norm für Werkstoff- und Abnahmeprüfzeugnisse im Metallbereich. Dieser Leitfaden erklärt alle Zeugnistypen und wann welcher eingesetzt wird.

Was ist die EN 10204?

Die DIN EN 10204:2004 (Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen) definiert vier Arten von Prüfbescheinigungen für metallische Werkstoffe. Sie legt fest, welche Informationen ein Zeugnis enthalten muss und wer es ausstellen und bestätigen darf.

Die Norm gilt für alle Metallerzeugnisse: Bleche, Profile, Rohre, Stangen, Drähte und Schmiedestücke aus Stahl, Edelstahl, Aluminium und anderen Metallen.

Die vier Zeugnistypen im Überblick

Typ 2.1 — Konformitätsbescheinigung

Einfachste Bescheinigung: Der Hersteller erklärt, dass das Erzeugnis der Bestellung entspricht. Keine spezifischen Prüfergebnisse. Geeignet für unkritische Anwendungen.

Typische Anwendung: Nicht-sicherheitsrelevante Bauteile, Verbrauchsmaterial

Typ 2.2 — Werkszeugnis

Der Hersteller bescheinigt spezifische Prüfergebnisse auf Basis einer nichtspezifischen Prüfung (z. B. Losprüfung). Ausgestellt und geprüft vom Hersteller.

Typische Anwendung: Allgemeine technische Bauteile, Kaufteile

Typ 3.1 — Abnahmeprüfzeugnis

Spezifische Prüfergebnisse für die tatsächlich gelieferte Charge. Ausgestellt vom Hersteller, bestätigt durch einen beauftragten, vom Fertigungsbereich unabhängigen Sachkundigen.

Typische Anwendung: EN 1090-2 (EXC2+), Druckgeräte, Schienenfahrzeuge, Schweißkonstruktionen

Typ 3.2 — Abnahmeprüfzeugnis (Dritte Partei)

Wie 3.1, aber zusätzlich durch eine unabhängige Prüforganisation (TÜV, Lloyd's, Bureau Veritas) oder den Besteller bestätigt.

Typische Anwendung: Kernkraftwerke, Offshore-Strukturen, besonders sicherheitskritische Anwendungen

Was muss ein Werkstoffzeugnis enthalten?

Ein vollständiges Zeugnis nach EN 10204 enthält mindestens:

  • ·Name und Anschrift des Herstellers
  • ·Erzeugnisbezeichnung und -beschreibung
  • ·Bestellnummer und Lieferposition
  • ·Masse oder Stückzahl
  • ·Chargennummer / Schmelznummer (bei Typ 3.1/3.2)
  • ·Chemische Zusammensetzung (Schmelzanalyse und ggf. Stückanalyse)
  • ·Mechanische Kennwerte (Streckgrenze, Zugfestigkeit, Bruchdehnung, ggf. Kerbschlagarbeit)
  • ·Nachweis der Konformität mit der bestellten Norm
  • ·Stempel und Unterschrift des Sachkundigen

FAQ zur EN 10204

Was ist der Unterschied zwischen Zeugnis 3.1 und 3.2 nach EN 10204?

Zeugnis 3.1 wird vom Hersteller selbst erstellt und durch einen beauftragten Sachkundigen geprüft. Zeugnis 3.2 erfordert zusätzlich die Prüfung durch einen unabhängigen Dritten (z. B. TÜV, Lloyd's) oder den Kunden.

Wann ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 Pflicht?

EN 1090-2 fordert 3.1-Zeugnisse für Stahl ab EXC2. In der Druckbehälterbranche (PED 2014/68/EU) und im Kernkraftwerk-Sektor sind 3.2-Zeugnisse vorgeschrieben.

Kann ein Werkzeugnis 2.2 durch ein 3.1 ersetzt werden?

Ja. Ein höherwertiges Zeugnis erfüllt immer die Anforderungen eines niederwertigen Typs. Ein 3.1 ersetzt immer ein 2.2 und ein 2.1.

Muss ein Werkstoffzeugnis nach EN 10204 vom Hersteller stammen?

Bei Typ 3.1 muss das Zeugnis vom Hersteller ausgestellt sein. Händler dürfen Zeugnisse nicht ändern oder neu ausstellen — sie leiten das Original weiter (EN 10204 Klausel 4.2).

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