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Wissensbeitrag

EN 10204: Zeugnisarten 2.2, 3.1 & 3.2 verständlich erklärt

Die EN 10204:2004 ist die zentrale Norm für Werkstoff- und Abnahmeprüfzeugnisse im Metallbereich. Dieser Leitfaden erklärt alle Zeugnistypen und wann welcher eingesetzt wird.

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EN 10204 Zeugnisarten-Übersicht (PDF) — als PDF-Datei

EN 10204:20042.1 / 2.2 / 3.1 / 3.2AuswahlhilfePDF · kostenlos
  • Vergleichstabelle aller vier Zeugnisarten nach EN 10204:2004 (2.1, 2.2, 3.1, 3.2)
  • Pro Art: Bestätigung durch wen, Prüfumfang (spezifisch/nichtspezifisch), Unabhängigkeit, Einsatz
  • Kompakte Auswahlhilfe + Rechtshinweis-Disclaimer

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Sie suchen die EN 10204 als PDF? Unsere kostenlose Zeugnisarten-Übersicht (A4, druckfertig) stellt die vier Arten von Prüfbescheinigungen (2.1, 2.2, 3.1, 3.2) nach EN 10204:2004 direkt gegenüber — Bestätigung durch wen, spezifische vs. nichtspezifische Prüfung, Unabhängigkeit und typischer Einsatz, plus Auswahlhilfe.

Unsicher, welcher Zeugnistyp für Ihren Fall gilt?

Der interaktive Assistent führt Sie in 3–4 Fragen zur Empfehlung — inkl. EN-1090-2-Tabelle-1-Logik nach Stahlgüte.

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Lieber eine ausfüllbare Excel-Vorlage? Den EN-10204-Spickzettel als Excel gibt es ebenfalls kostenlos — fordern Sie ihn bei Bedarf einfach mit derselben Adresse an.

Was ist die EN 10204?

Die DIN EN 10204:2004 (Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen) definiert vier Arten von Prüfbescheinigungen für metallische Werkstoffe. Sie legt fest, welche Informationen ein Zeugnis enthalten muss und wer es ausstellen und bestätigen darf.

Die Norm gilt für alle Metallerzeugnisse: Bleche, Profile, Rohre, Stangen, Drähte und Schmiedestücke aus Stahl, Edelstahl, Aluminium und anderen Metallen.

Der in der Praxis wichtigste Typ ist das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 im Detail — es enthält chargenspezifische Prüfwerte inklusive Schmelznummer und ist nach EN 1090-2 für Baustähle über S275 Pflicht.

Die vier Zeugnistypen im Überblick

Typ 2.1 — Konformitätsbescheinigung

Einfachste Bescheinigung: Der Hersteller erklärt, dass das Erzeugnis der Bestellung entspricht. Keine spezifischen Prüfergebnisse. Geeignet für unkritische Anwendungen.

Typische Anwendung: Nicht-sicherheitsrelevante Bauteile, Verbrauchsmaterial

Typ 2.2 — Werkszeugnis

Der Hersteller bescheinigt spezifische Prüfergebnisse auf Basis einer nichtspezifischen Prüfung (z. B. Losprüfung). Ausgestellt und geprüft vom Hersteller.

Typische Anwendung: Allgemeine technische Bauteile, Kaufteile

Typ 3.1 — Abnahmeprüfzeugnis

Spezifische Prüfergebnisse für die tatsächlich gelieferte Charge. Ausgestellt vom Hersteller, bestätigt durch einen beauftragten, vom Fertigungsbereich unabhängigen Sachkundigen.

Typische Anwendung: EN 1090-2 (Baustahl > S275), Druckgeräte, Schienenfahrzeuge, Schweißkonstruktionen

Typ 3.2 — Abnahmeprüfzeugnis (Dritte Partei)

Wie 3.1, aber zusätzlich durch eine unabhängige Prüforganisation (TÜV, Lloyd's, Bureau Veritas) oder den Besteller bestätigt.

Typische Anwendung: Kernkraftwerke, Offshore-Strukturen, besonders sicherheitskritische Anwendungen

Wareneingang systematisch prüfen

Die obigen Pflicht-Inhalte müssen im Wareneingang gegen die Bestellung abgeglichen werden — Zeugnisart, Schmelzen- und Chargennummer, chemische und mechanische Kennwerte, Produktnorm. Unsere kostenlose A4-Checkliste führt die Prüfschritte in vier Blöcken vom Bestellabgleich bis zur Ablage und Rückverfolgbarkeit.

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Wareneingangs-Checkliste Werkstoffzeugnisse (PDF) — als PDF-Datei

EN 10204:2004EN 1090-2A4 · 3 SeitenAbhakbar
  • Prüfschritte vom Wareneingang bis zur Ablage: Bestellabgleich, Kennzeichnung, chemische und mechanische Kennwerte, Normbezeichnung
  • Abhakbar mit Spalte „Beleg/Hinweis“ — jede Prüfung ist dokumentierbar
  • Passt zu jeder EN-10204-Zeugnisart (2.1 / 2.2 / 3.1 / 3.2) und zu EN 1090-2 Anforderungen

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Was muss ein Werkstoffzeugnis enthalten?

Ein vollständiges Zeugnis nach EN 10204 enthält mindestens:

  • ·Name und Anschrift des Herstellers
  • ·Erzeugnisbezeichnung und -beschreibung
  • ·Bestellnummer und Lieferposition
  • ·Masse oder Stückzahl
  • ·Chargennummer / Schmelznummer (bei Typ 3.1/3.2)
  • ·Chemische Zusammensetzung (Schmelzanalyse und ggf. Stückanalyse)
  • ·Mechanische Kennwerte (Streckgrenze, Zugfestigkeit, Bruchdehnung, ggf. Kerbschlagarbeit)
  • ·Nachweis der Konformität mit der bestellten Norm
  • ·Stempel und Unterschrift des Sachkundigen

FAQ zur EN 10204

Was ist der Unterschied zwischen Zeugnis 3.1 und 3.2 nach EN 10204?

Zeugnis 3.1 wird vom Hersteller selbst erstellt und durch einen beauftragten Sachkundigen geprüft. Zeugnis 3.2 erfordert zusätzlich die Prüfung durch einen unabhängigen Dritten (z. B. TÜV, Lloyd's) oder den Kunden.

Wann ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 Pflicht?

EN 1090-2 fordert 3.1-Zeugnisse güte-basiert: für Baustähle über S275 (z. B. S355, S460) sowie für Stahlguss — unabhängig von der Ausführungsklasse (EN 1090-2:2018 Tabelle 1). In der Druckbehälterbranche (PED 2014/68/EU) ist 3.1 ab Kategorie II typisch. Ein 3.2 fordert EN 1090-2 nie — es ist nur nötig, wenn der Auftraggeber es vertraglich vereinbart (z. B. kerntechnische Anlagen, Offshore).

Kann ein Werkzeugnis 2.2 durch ein 3.1 ersetzt werden?

Ja. Ein höherwertiges Zeugnis erfüllt immer die Anforderungen eines niederwertigen Typs. Ein 3.1 ersetzt immer ein 2.2 und ein 2.1.

Muss ein Werkstoffzeugnis nach EN 10204 vom Hersteller stammen?

Bei Typ 3.1 muss das Zeugnis vom Hersteller ausgestellt sein. Händler dürfen Zeugnisse nicht ändern oder neu ausstellen — sie leiten das Original weiter (EN 10204 Klausel 4.2).

Was ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 enthält chargenspezifische Prüfergebnisse für das tatsächlich gelieferte Material und wird vom Hersteller durch einen vom Fertigungsbereich unabhängigen Sachkundigen bestätigt.

Was bedeutet ein 3.2 Zeugnis?

Ein 3.2 Zeugnis entspricht inhaltlich dem 3.1, wird aber zusätzlich von einer unabhängigen Prüfstelle (z. B. TÜV) oder dem Auftraggeber bestätigt — die höchste Zuverlässigkeitsstufe nach EN 10204.

Was ist der Unterschied zwischen Werkszeugnis 2.2 und Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

Das Werkszeugnis 2.2 bescheinigt nicht zwingend chargenspezifische Werte, das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 dagegen die Prüfwerte der tatsächlich gelieferten Charge und wird zusätzlich durch einen unabhängigen Sachkundigen bestätigt.

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