Abnahmeprüfzeugnis 3.1 richtig ablegen: Das System, das funktioniert
Wie legt man Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 so ab, dass sie beim Audit in Sekunden gefunden werden? Ein praxiserprobtes System für kleine und mittlere Betriebe.
Abnahmeprüfzeugnis 3.1, Werkszeugnis 2.2 & Co. nach EN 10204 erklärt: Inhalte, Schmelznummer, wann welcher Typ Pflicht ist — und wie Sie Zeugnisse digital verwalten und automatisieren.
Werkstoffzeugnisse sind Prüfbescheinigungen für metallische Erzeugnisse. Sie belegen, dass ein geliefertes Material bestimmte chemische und mechanische Eigenschaften erfüllt — und wer diese Eigenschaften wann geprüft hat.
Die DIN EN 10204:2004 (früher DIN 50049) ist die internationale Norm, die vier Arten von Prüfbescheinigungen definiert. Sie gilt für alle Metallerzeugnisse: Bleche, Profile, Rohre, Stäbe und Drähte aus Stahl, Edelstahl und Aluminium.
Der Hersteller erklärt, dass das Erzeugnis der bestellten Spezifikation entspricht — ohne spezifische Prüfergebnisse. Geeignet nur für unkritische Anwendungen ohne Rückverfolgbarkeitsanforderungen.
Der Hersteller bescheinigt spezifische Prüfergebnisse, die aber nicht chargenspezifisch sein müssen. Ein Werkszeugnis 2.2 kann Losprüfwerte enthalten, nicht zwingend Werte der gelieferten Charge.
Wann ausreichend: Allgemeiner Maschinenbau ohne besondere Sicherheitsanforderungen, Kaufteile für unkritische Anwendungen.
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 enthält chargenspezifische Prüfergebnisse für das tatsächlich gelieferte Material. Es wird vom Hersteller ausgestellt und durch einen beauftragten, vom Fertigungsbereich unabhängigen Sachkundigen bestätigt.
Pflicht bei: EN 1090-2 für Baustähle der Güte über S275 (z. B. S355, S460 — EN 1090-2:2018 Tabelle 1), Druckgeräte nach PED 2014/68/EU (typischerweise ab Kategorie II), Schienenfahrzeuge, Schweißkonstruktionen mit erhöhten Anforderungen.
Wie 3.1, jedoch zusätzlich durch eine unabhängige Prüfstelle (TÜV, Lloyd's, Bureau Veritas) oder direkt durch den Auftraggeber bestätigt. Höchste Zuverlässigkeitsstufe.
Pflicht bei: Nur wenn der Auftraggeber es vertraglich vereinbart — EN 1090-2 Tabelle 1 fordert nie ein 3.2, auch nicht für EXC4. Üblich vereinbart wird 3.2 z. B. bei Kernkraftwerken, Offshore-Strukturen und besonders sicherheitskritischen Anlagen.
Ein vollständiges Abnahmeprüfzeugnis 3.1 enthält mindestens:
Anders als oft behauptet, hängt der geforderte Zeugnistyp nach EN 1090-2:2018 Tabelle 1 nicht von der Ausführungsklasse (EXC1–EXC4) ab, sondern von Erzeugnis und Stahlgüte:
| Erzeugnis / Güte | Mindest-Zeugnistyp (EN 10204) | |---|---| | Baustahl ≤ S275 | 2.2 (Werkszeugnis)* | | Baustahl > S275 (z. B. S355, S460) | 3.1 (Abnahmeprüfzeugnis) | | Nichtrostender Stahl, Rp0,2 ≤ 240 MPa | 2.2 (Werkszeugnis) | | Nichtrostender Stahl, Rp0,2 > 240 MPa | 3.1 (Abnahmeprüfzeugnis) | | Stahlguss | 3.1 (Abnahmeprüfzeugnis) † | | Schweißzusätze | 2.2 (Werkszeugnis) |
* Fußnote a der Tabelle 1: Auch bei Güte ≤ S275 ist ein 3.1 erforderlich, wenn Kerbschlagzähigkeit bei Temperaturen unter 0 °C spezifiziert und geprüft ist (z. B. J2-/K2-Güten). Quelle: EN 1090-2:2018, Tabelle 1.
† Fußnote c der Tabelle 1: Bei Stahlguss genügt ein 2.2, wenn die festgelegte Mindeststreckgrenze ≤ 355 MPa beträgt und die Kerbschlagarbeit bei 20 °C geprüft ist.
Die Ausführungsklasse steuert dagegen Rückverfolgbarkeit und Prüfumfang, nicht den Zeugnistyp: Ab EXC3 müssen Erzeugnisse jederzeit ihrer Schmelze bzw. Charge zuordenbar sein (EN 1090-2 Abschnitt 5.2). Das bedeutet: Jedes Bauteil in der Fertigung muss eindeutig auf eine Charge zurückgeführt werden können — von der Materialbestellung bis zum fertigen Tragwerk. Ein Zeugnis ohne Schmelznummernbezug ist für EXC3 nicht ausreichend.
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 fordert EN 1090-2 Tabelle 1 an keiner Stelle — auch nicht für EXC4. Es ist nur dann erforderlich, wenn der Auftraggeber es vertraglich vereinbart (üblich z. B. bei Brücken, kerntechnischen Anlagen oder Offshore-Strukturen).
1. Falscher Zeugnis-Typ eingekauft EN 1090-2 fordert für S355 ein 3.1 — Lieferant schickt 2.2. Das kann die CE-Konformität gefährden.
2. Schmelznummer fehlt Ohne Schmelznummer ist keine Chargenrückverfolgung möglich. Bei EN 1090 EXC3 und EXC4 ist das ein non-konformes Zeugnis.
3. Zeugnis kommt nicht mit der Lieferung Werkstoffzeugnis liegt erst 3 Wochen nach Lieferung vor — Produktionsverzögerung durch fehlende Freigabe.
4. Zeugnisse nicht strukturiert archiviert Bei einem Audit werden Zeugnisse nicht gefunden — stundenlanges Suchen in E-Mail-Ordnern und auf Laufwerken.
5. Händler hat Zeugnis geändert EN 10204 Klausel 4.2: Händler dürfen Zeugnisse nicht ändern oder neu ausstellen. Das Original muss unverändert weitergegeben werden.
EN 10204 regelt was im Zeugnis stehen muss — EN 10168 (Stahlerzeugnisse: Prüfbescheinigungen, Liste und Beschreibung der Informationen) regelt das strukturierte Datenformat. Die Norm definiert standardisierte XML-Datenfelder für den elektronischen Austausch von Werkstoffzeugnissen zwischen Hersteller, Händler und Verarbeiter.
In der Praxis nutzen größere Stahlhersteller EN 10168 zur maschinenlesbaren Auslieferung; viele KMU bekommen Zeugnisse aber weiterhin als PDF. Eine Software, die sowohl PDFs als auch EN-10168-XML verarbeiten kann, bildet die Brücke zwischen beiden Welten und vermeidet manuelles Abtippen von Schmelzanalysen.
Papierbasierte oder Excel-gestützte Zeugnisverwaltung ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Die typischen Kosten:
Eine Software wie der ZeugnisManager zentralisiert Zeugnisse, verknüpft sie automatisch mit Chargen und Fertigungsaufträgen und erstellt Audit-Exporte in Minuten.
EN 10204 Werkstoffzeugnisse sind keine Bürokratie — sie sind die Basis für sichere Produkte und bestandene Audits. Der richtige Zeugnis-Typ, vollständige Inhalte und revisionssichere Archivierung sind nicht optional, sondern normative Anforderung in EN 1090, ISO 9001 und IATF 16949.
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