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Wissensbeitrag

Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204 — Definition, Inhalt, Abgrenzung

Das Werkszeugnis 2.2 ist der am häufigsten missverstandene Zeugnistyp der EN 10204:2004. Es enthält Prüfergebnisse — nur nicht zwingend die der gelieferten Ware.

Was ist ein Werkszeugnis 2.2?

EN 10204:2004 definiert in Abschnitt 3.2 die Prüfbescheinigung vom Typ 2.2 als Dokument, in dem der Hersteller erklärt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Bestellanforderungen entsprechen, und in dem er Prüfergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung angibt. Die deutsche Benennung „Werkszeugnis“ für diesen Typ steht im Anhang A der Norm.

Damit liegt das Werkszeugnis 2.2 zwischen der Werksbescheinigung 2.1, die überhaupt keine Prüfergebnisse enthält, und dem Abnahmeprüfzeugnis 3.1, dessen Werte aus einer Prüfung an der zu liefernden Ware stammen und zusätzlich unabhängig bestätigt werden.

Nichtspezifische Prüfung — der entscheidende Begriff

Nichtspezifische Prüfung ist nach EN 10204:2004, Abschnitt 2.1 eine Prüfung, die der Hersteller nach seinen eigenen Verfahren durchführt, um zu beurteilen, ob Erzeugnisse derselben Erzeugnisspezifikation und desselben Herstellverfahrens die Bestellanforderungen erfüllen. Die Norm hält dort ausdrücklich fest: Die geprüften Erzeugnisse sind nicht notwendigerweise die tatsächlich gelieferten.

Praktisch heißt das: Die Werte in einem 2.2 sind belastbare Werte des Herstellers für diese Erzeugnisfamilie — aber sie erlauben keinen Rückschluss auf die konkrete Schmelze, die im Lkw stand. Wer eine Charge einem Bauteil zuordnen muss, kommt mit einem 2.2 allein nicht ans Ziel.

Die Gegenprobe steht in Abschnitt 2.2 der Norm: Spezifische Prüfung ist die Prüfung, die vor der Lieferung nach der Erzeugnisspezifikation an den zu liefernden Erzeugnissen selbst oder an Prüfeinheiten durchgeführt wird, zu denen die gelieferten Erzeugnisse gehören.

Abgrenzung: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2

TypPrüfergebnisseBestätigt durchEN 10204:2004
2.1 — WerksbescheinigungKeineHerstellerAbschnitt 3.1
2.2 — WerkszeugnisAus nichtspezifischer PrüfungHerstellerAbschnitte 2.1 und 3.2
3.1 — AbnahmeprüfzeugnisAus spezifischer PrüfungAbnahmebeauftragter des Herstellers, unabhängig vom FertigungsbereichAbschnitte 2.2 und 4.1
3.2 — AbnahmeprüfzeugnisAus spezifischer PrüfungAbnahmebeauftragter des Herstellers gemeinsam mit dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in amtlichen Vorschriften benannten PrüferAbschnitt 4.2

Die vollständige Gegenüberstellung aller vier Typen steht unter EN 10204: Zeugnisarten 2.2, 3.1 & 3.2.

Was muss in einem Werkszeugnis 2.2 stehen?

EN 10204 selbst regelt den Dokumentinhalt nur knapp: Abschnitt 5 verlangt, dass die Prüfbescheinigung von der verantwortlichen Person bestätigt wird — mit Name und Funktion. Welche Datenfelder ein Zeugnis trägt, beschreibt dagegen EN 10168 (Prüfbescheinigungen für Stahlerzeugnisse: Liste und Beschreibung der Informationen); welche Kennwerte konkret nachzuweisen sind, ergibt sich aus der Bestellung und der Erzeugnisspezifikation, also etwa aus der Produktnorm des Werkstoffs.

In der Praxis bewährt hat sich, beim Wareneingang mindestens diese Angaben zu prüfen und zu erfassen:

  • ·Zeugnistyp — steht 2.2 dort, wo die Bestellung 2.2 gefordert hat?
  • ·Hersteller sowie Erzeugnisbezeichnung und Produktnorm
  • ·Bestellnummer und Lieferposition, damit die Zuordnung zur Lieferung nachvollziehbar bleibt
  • ·Angegebene chemische und mechanische Kennwerte gegen die Bestellanforderung
  • ·Name und Funktion der bestätigenden Person

Eine Schmelz- oder Chargennummer ist beim Typ 2.2 nicht zwangsläufig auf die Lieferung bezogen — das ist kein Mangel des Zeugnisses, sondern die Eigenschaft des Typs. Wer eine chargenbezogene Zuordnung braucht, muss ein Zeugnis aus spezifischer Prüfung bestellen: ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder 3.2 (EN 10204:2004, Abschnitte 2.2, 4.1 und 4.2).

Wann reicht ein Werkszeugnis 2.2?

Welcher Zeugnistyp zu liefern ist, entscheidet die Bestellung — und dahinter die anwendbare Produkt- oder Ausführungsnorm. Für den Stahlbau gibt EN 1090-2:2018+A1:2024 in Tabelle 1 den Mindesttyp je Erzeugnis vor. Ein Werkszeugnis 2.2 genügt danach unter anderem für:

  • ·Baustähle bis einschließlich der Güte S275
  • ·Nichtrostende Stähle mit festgelegter Mindeststreckgrenze Rp0,2 bis 240 MPa
  • ·Schweißzusätze nach Tabelle 5 der EN 1090-2

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens greift Fußnote a der Tabelle 1: Sie verlangt ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1, wenn die festgelegte Mindeststreckgrenze 275 MPa beträgt und die Kerbschlagarbeit bei einer Temperatur unter 0 °C festgelegt und geprüft ist (EN 1090-2:2018+A1:2024, Tabelle 1, Fußnote a). Die Fußnote nennt diesen Streckgrenzenwert ohne Relationszeichen; nach dem Wortlaut knüpft sie an genau diesen Wert an, für niedrigere Güten wie S235 wäre sie danach nicht einschlägig. Das ist die Lesart des Wortlauts, keine ausdrückliche Aussage der Norm — im Zweifel gehört der Zeugnistyp in die Bestellung. Zweitens gibt die Norm nur den Mindesttyp vor — der Besteller darf jederzeit mehr fordern, und viele Auftraggeber tun das.

Unabhängig vom Zeugnistyp gilt für die Ausführungsklassen EXC3 und EXC4 die Anforderung, dass die Bauprodukte in allen Stufen rückverfolgbar sein müssen — vom Wareneingang bis zur Übergabe nach dem Einbau (EN 1090-2:2018+A1:2024, Abschnitt 5.2, Text unter Tabelle 1). Der unmittelbar folgende Satz der Norm begrenzt den Aufwand: Diese Rückverfolgbarkeit darf sich auf Aufzeichnungen für Chargen stützen, die einem gemeinsamen Fertigungsprozess zugeordnet sind — es sei denn, die Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Bauprodukts ist festgelegt. Details dazu stehen unter EN 1090 Materialnachweis.

Werkszeugnisse 2.2 im Betrieb verwalten

Ein 2.2 kommt meist zusammen mit vielen anderen Zeugnissen als PDF-Anhang einer Lieferanten-Mail. Drei Dinge entscheiden darüber, ob es später auffindbar ist:

  • ·Der Zeugnistyp wird beim Erfassen mitgeführt — sonst fällt beim Audit nicht auf, dass für eine S355-Position nur ein 2.2 vorliegt.
  • ·Das Zeugnis hängt an der Lieferposition, nicht am Dateinamen.
  • ·Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Zeugnistyp werden festgehalten, solange die Reklamation noch möglich ist.

Die elektronische Ablage ist dabei ausdrücklich zulässig: EN 10204:2004 stellt in Abschnitt 5 Aufbewahrung und Übermittlung in elektronischer Form der Papierform gleich. Wie der Weg vom Lieferanten-PDF zum auffindbaren Nachweis aussieht, beschreibt der Beitrag Abnahmeprüfzeugnis 3.1 digitalisieren.

FAQ zum Werkszeugnis 2.2

Was ist ein Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204?

Ein Werkszeugnis 2.2 ist eine Prüfbescheinigung, in der der Hersteller erklärt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Bestellanforderungen entsprechen, und in der er zusätzlich Prüfergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung angibt (EN 10204:2004, Abschnitt 3.2). Die deutsche Benennung „Werkszeugnis“ für den Typ 2.2 steht im Anhang A der Norm.

Was bedeutet „nichtspezifische Prüfung“?

Nichtspezifische Prüfung ist eine Prüfung, die der Hersteller nach seinen eigenen Verfahren durchführt, um zu beurteilen, ob Erzeugnisse derselben Erzeugnisspezifikation und desselben Herstellverfahrens die Bestellanforderungen erfüllen. Die geprüften Erzeugnisse sind dabei nicht notwendigerweise die tatsächlich gelieferten (EN 10204:2004, Abschnitt 2.1).

Was ist der Unterschied zwischen 2.1 und 2.2?

Die Werksbescheinigung 2.1 enthält keine Prüfergebnisse — der Hersteller erklärt nur die Übereinstimmung mit der Bestellung (EN 10204:2004, Abschnitt 3.1). Das Werkszeugnis 2.2 enthält zusätzlich Prüfergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung (Abschnitt 3.2). Beide werden vom Hersteller ausgestellt, beide ohne unabhängige Bestätigung.

Wann reicht ein Werkszeugnis 2.2 im Stahlbau?

Nach EN 1090-2:2018+A1:2024, Tabelle 1 genügt für Baustähle bis einschließlich der Güte S275 ein Werkszeugnis 2.2; ebenso für Schweißzusätze und für nichtrostende Stähle mit einer festgelegten Mindeststreckgrenze Rp0,2 bis 240 MPa. Fußnote a derselben Tabelle verlangt ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1, wenn die festgelegte Mindeststreckgrenze 275 MPa beträgt und die Kerbschlagarbeit bei einer Temperatur unter 0 °C festgelegt und geprüft ist. Die Fußnote nennt diesen Wert ohne Relationszeichen; nach dem Wortlaut knüpft sie an genau diesen Wert an und nicht an den gesamten Bereich bis S275 — das ist die Lesart des Wortlauts, keine ausdrückliche Aussage der Norm.

Wer unterschreibt ein Werkszeugnis 2.2?

Die Prüfbescheinigung wird von der verantwortlichen Person des Herstellers bestätigt; Name und Funktion sind anzugeben (EN 10204:2004, Abschnitt 5). Anders als beim Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist beim Typ 2.2 keine vom Fertigungsbereich unabhängige Person gefordert.

Darf ein Werkszeugnis 2.2 elektronisch aufbewahrt werden?

Ja. EN 10204:2004 lässt in Abschnitt 5 die Aufbewahrung und Übermittlung der Prüfbescheinigung wahlweise in elektronischer Form oder in Papierform zu; eine der beiden Formen ist zu wählen. Wird das Zeugnis über einen Händler weitergegeben, muss dieser es ohne Änderung weiterreichen — als Original oder als Kopie, begleitet von geeigneten Angaben zur Identifikation des Erzeugnisses, die die Rückverfolgbarkeit zwischen Erzeugnis und Dokument sicherstellen (EN 10204:2004, Abschnitt 6).

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