Werkstoffzeugnis fehlt beim Audit: Was jetzt zu tun ist
Der Auditor fragt nach dem Zeugnis für Charge XY — und Sie finden es nicht. Was sofort getan werden kann und wie Sie das künftig verhindern.
EN 1090-2 stellt klare Anforderungen an Werkstoffzeugnisse und Materialrückverfolgbarkeit. Was genau für EXC2 bis EXC4 gefordert ist — und was in der Praxis häufig schiefgeht.
EN 1090-2 (Ausführung von Stahltragwerken, Technische Anforderungen) regelt in Abschnitt 5, welche Materialien für Stahltragwerke verwendet werden dürfen und welche Zeugnisse dabei vorgeschrieben sind.
Die zentrale Botschaft: Für Strukturstähle der Güte > S275 ist das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 Pflicht (EN 1090-2:2018 Tabelle 1). Für niedrigere Stahlgüten (≤ S275) sowie für Schweißzusätze genügt nach Norm ein Werkszeugnis 2.2. In höheren Ausführungsklassen kommen verschärfte Rückverfolgbarkeits- und Prüfanforderungen hinzu.
EN 1090-2 unterscheidet vier Ausführungsklassen (EXC1 bis EXC4). Je höher die Klasse, desto strenger die Anforderungen — vor allem an Schweißnahtprüfung (NDT-Umfang), Toleranzen und Rückverfolgbarkeit.
Die folgende Tabelle zeigt die in der Praxis übliche Mindest-Zeugnis-Anforderung für tragende Strukturstähle (Güte > S275); für Stahlgüten ≤ S275 reicht nach EN 1090-2:2018 Tabelle 1 ein Werkszeugnis 2.2:
| Ausführungsklasse | Konsequenz | Praxis-Mindest-Zeugnis (Stahl > S275) | |---|---|---| | EXC1 | Geringes Versagensrisiko | 2.2 / 2.1 zulässig | | EXC2 | Standard (Gebäude, Hallen) | 3.1 (Abnahmeprüfzeugnis) | | EXC3 | Erhöhtes Risiko (Brücken, Kranbahnen) | 3.1 + lückenlose Bauteilrückverfolgung | | EXC4 | Höchste Anforderungen | 3.1 mit verschärfter Rückverfolgbarkeit; 3.2 nur falls bauseits gefordert |
Die Ausführungsklasse wird in der Regel vom Tragwerksplaner festgelegt und ist im Ausführungsplan dokumentiert.
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist chargenspezifisch. Es enthält die tatsächlichen Prüfwerte des gelieferten Materials — nicht Loswerte oder Typkennwerte.
Pflichtinhalte für EN 1090-2 konformes Zeugnis:
Falsche Stahlgüte im Zeugnis Bestellt S355J2, geliefert mit Zeugnis für S355JR — das ist nicht konform. Streckgrenze und Kerbschlagarbeit unterscheiden sich.
Zeugnis fehlt für Schweißzusätze EN 1090-2 Klausel 5.5 (Welding consumables, Tabelle 5) fordert auch für Schweißzusätze Nachweise nach den jeweiligen Produktnormen (z. B. EN ISO 14341, EN ISO 2560, EN ISO 17632). Oft wird nur Stahlzeugnis aufbewahrt, Schweißdraht-Zeugnis fehlt.
Schmelznummer nicht an Bauteil rückverfolgbar Das Zeugnis liegt vor — aber welcher Schmelzcharge gehören die Träger in Bauteil B7-C2? Ohne systematische Zuordnung beim Wareneingang: nicht nachvollziehbar.
Zeugnis kommt zu spät Stahllieferung kommt am Montag, Zeugnis kommt per Post Mitte der Woche. Wenn der Betrieb ohne Zeugnis verarbeitet: Compliance-Problem.
Bei EXC3 und EXC4 reicht es nicht, das Zeugnis vorlegen zu können. Es muss nachweisbar sein, welches Bauteil aus welchem Material welcher Charge besteht.
Das erfordert einen Prozess: Zeugnis beim Wareneingang aufnehmen, Charge mit Lagerstelle und Zuschnittplanung verknüpfen, bei der Fertigung Bauteil mit Chargenreferenz dokumentieren.
Papierbasiert ist das kaum beherrschbar. Eine Software, die Zeugnisse automatisch mit Chargen und Fertigungsaufträgen verknüpft, macht diesen Prozess beherrschbar.
Für Stahlbaubetriebe bis EXC2:
Für EXC3/EXC4-Projekte zusätzlich: 4. Schmelznummer mit Stücklistenposition und Bauteil-Kennzeichnung verknüpfen 5. Fertigungsdokumentation enthält Chargenreferenz
Der ZeugnisManager unterstützt diese Prozesse ohne Excel oder Papierordner — und erstellt beim Audit alle Nachweise auf Knopfdruck.
Der Auditor fragt nach dem Zeugnis für Charge XY — und Sie finden es nicht. Was sofort getan werden kann und wie Sie das künftig verhindern.
Alles, was Einkäufer, Qualitätsbeauftragte und Werksleiter über EN 10204 Werkstoffzeugnisse wissen müssen — von den Typen 2.1 bis 3.2 bis zur digitalen Verwaltung.
ISO 9001 Kapitel 8.5.2 fordert Rückverfolgbarkeit. Diese 5 Fehler kommen im Audit immer wieder vor — und sind mit einfachen Maßnahmen vermeidbar.