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Normen

EN 1090 Materialnachweis: Was Stahlbaubetriebe wirklich brauchen

EN 1090-2 stellt klare Anforderungen an Werkstoffzeugnisse und Materialrückverfolgbarkeit. Was genau für EXC2 bis EXC4 gefordert ist — und was in der Praxis häufig schiefgeht.

3 min Lesezeit
von ZeugnisManager Redaktion

EN 1090-2 und Materialzeugnisse: Das Wichtigste vorab

EN 1090-2 (Ausführung von Stahltragwerken, Technische Anforderungen) regelt in Abschnitt 5, welche Materialien für Stahltragwerke verwendet werden dürfen und welche Zeugnisse dabei vorgeschrieben sind.

Die zentrale Botschaft: Ab EXC2 ist das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 Pflicht — für Stahlprodukte, Schweißzusätze und andere sicherheitsrelevante Materialien.

Warum die Ausführungsklasse entscheidend ist

EN 1090-2 unterscheidet vier Ausführungsklassen (EXC1 bis EXC4). Je höher die Klasse, desto strenger die Anforderungen.

| Ausführungsklasse | Konsequenz | Mindest-Zeugnis | |---|---|---| | EXC1 | Geringes Versagensrisiko | 2.1 (Konformitätsbescheinigung) | | EXC2 | Standard (Gebäude, Hallen) | 3.1 (Abnahmeprüfzeugnis) | | EXC3 | Erhöhtes Risiko (Brücken, Kranbahnen) | 3.1 + Rückverfolgbarkeit | | EXC4 | Höchste Anforderungen | 3.2 (unabhängig geprüft) |

Die Ausführungsklasse wird in der Regel vom Tragwerksplaner festgelegt und ist im Ausführungsplan dokumentiert.

Was 3.1 beinhalten muss — und was nicht fehlen darf

Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist chargenspezifisch. Es enthält die tatsächlichen Prüfwerte des gelieferten Materials — nicht Loswerte oder Typkennwerte.

Pflichtinhalte für EN 1090-2 konformes Zeugnis:

  • Schmelznummer (ohne Schmelznummer: kein EN 1090-konformes Zeugnis)
  • Chemische Zusammensetzung (Schmelzanalyse)
  • Mechanische Prüfwerte: Streckgrenze (Re), Zugfestigkeit (Rm), Bruchdehnung (A)
  • Kerbschlagarbeit (KV) falls die bestellte Gütestufe sie erfordert (z. B. JR, J0, J2, K2)
  • Abmessungsnachweis / Maßtoleranzen
  • Verweis auf die Produktnorm (z. B. EN 10025-2)

Häufige Fehler im Stahlbau-Zeugnismanagement

Falsche Stahlgüte im Zeugnis Bestellt S355J2, geliefert mit Zeugnis für S355JR — das ist nicht konform. Streckgrenze und Kerbschlagarbeit unterscheiden sich.

Zeugnis fehlt für Schweißzusätze EN 1090-2 Klausel 5.6 fordert auch für Schweißzusätze Nachweise. Oft wird nur Stahlzeugnis aufbewahrt, Schweißdraht-Zeugnis fehlt.

Schmelznummer nicht an Bauteil rückverfolgbar Das Zeugnis liegt vor — aber welcher Schmelzcharge gehören die Träger in Bauteil B7-C2? Ohne systematische Zuordnung beim Wareneingang: nicht nachvollziehbar.

Zeugnis kommt zu spät Stahllieferung kommt am Montag, Zeugnis kommt per Post Mitte der Woche. Wenn der Betrieb ohne Zeugnis verarbeitet: Compliance-Problem.

Rückverfolgbarkeit bei EXC3 und EXC4

Bei EXC3 und EXC4 reicht es nicht, das Zeugnis vorlegen zu können. Es muss nachweisbar sein, welches Bauteil aus welchem Material welcher Charge besteht.

Das erfordert einen Prozess: Zeugnis beim Wareneingang aufnehmen, Charge mit Lagerstelle und Zuschnittplanung verknüpfen, bei der Fertigung Bauteil mit Chargenreferenz dokumentieren.

Papierbasiert ist das kaum beherrschbar. Eine Software, die Zeugnisse automatisch mit Chargen und Fertigungsaufträgen verknüpft, macht diesen Prozess beherrschbar.

Praktische Empfehlung

Für Stahlbaubetriebe bis EXC2:

  1. Alle eingehenden Zeugnisse digital archivieren
  2. Zeugnis-Typ 3.1 als Mindeststandard bei Lieferantenbestellungen festlegen
  3. Schmelznummer im Wareneingangsprozess erfassen

Für EXC3/EXC4-Projekte zusätzlich: 4. Schmelznummer mit Stücklistenposition und Bauteil-Kennzeichnung verknüpfen 5. Fertigungsdokumentation enthält Chargenreferenz

Der ZeugnisManager unterstützt diese Prozesse ohne Excel oder Papierordner — und erstellt beim Audit alle Nachweise auf Knopfdruck.

Weiterführende Themen

EN 1090StahlbauEXCMaterialnachweisZeugnis 3.1

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