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Normen

EN 1090 Materialnachweis: Was Stahlbaubetriebe wirklich brauchen

EN 1090-2 stellt klare Anforderungen an Werkstoffzeugnisse und Materialrückverfolgbarkeit. Was genau für EXC2 bis EXC4 gefordert ist — und was in der Praxis häufig schiefgeht.

6 min Lesezeit
von ZeugnisManager Redaktion

EN 1090-2 und Materialzeugnisse: Das Wichtigste vorab

EN 1090-2 (Ausführung von Stahltragwerken, Technische Anforderungen) regelt in Abschnitt 5, welche Materialien für Stahltragwerke verwendet werden dürfen und welche Zeugnisse dabei vorgeschrieben sind.

Die zentrale Botschaft: Für Strukturstähle der Güte > S275 ist das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 Pflicht (EN 1090-2:2018+A1:2024, Tabelle 1). Für niedrigere Stahlgüten (≤ S275) sowie für Schweißzusätze genügt nach Tabelle 1 ein Werkszeugnis 2.2 — mit einer Ausnahme: Fußnote a derselben Tabelle verlangt ein 3.1, wenn die festgelegte Mindeststreckgrenze 275 MPa beträgt und die Kerbschlagarbeit bei einer Temperatur unter 0 °C festgelegt und geprüft ist (z. B. S275J2 in Nenndicken bis 16 mm; nach EN 10025-2:2019, Tabelle 6 ist die Mindeststreckgrenze von S275 dickenabhängig gestaffelt und liegt darüber unter 275 MPa). Die Fußnote nennt diesen Wert ohne Relationszeichen; nach dem Wortlaut knüpft sie an genau diesen Wert an und nicht an den gesamten Bereich bis S275 — eine ausdrückliche Aussage der Norm ist das nicht. In höheren Ausführungsklassen kommen verschärfte Rückverfolgbarkeits- und Prüfanforderungen hinzu.

Was ist ein Materialnachweis?

„Materialnachweis" ist der Begriff aus der Werkstatt- und Einkaufspraxis; die Normen sprechen von der Prüfbescheinigung nach EN 10204:2004. Gemeint ist dasselbe Dokument: der Beleg des Herstellers, dass ein geliefertes Erzeugnis die bestellten chemischen und mechanischen Eigenschaften erfüllt. Je nach Zeugnistyp mit oder ohne Prüfergebnisse und mit oder ohne unabhängige Bestätigung.

In der Praxis besteht ein Materialnachweis deshalb immer aus zwei Teilen — die Zweiteilung ist eine Ordnung für den Betrieb, keine Definition der EN 1090-2:

  1. Das Dokument — die Prüfbescheinigung des Herstellers im geforderten Typ (2.2 oder 3.1).
  2. Die Zuordnung — die nachvollziehbare Verbindung zwischen diesem Dokument und dem Material, das tatsächlich verbaut wurde.

Teil 1 liefert der Lieferant. Teil 2 muss der verarbeitende Betrieb selbst herstellen — und daran scheitern die meisten Audits, nicht am fehlenden Zeugnis.

Warum die Ausführungsklasse entscheidend ist

EN 1090-2 unterscheidet vier Ausführungsklassen (EXC1 bis EXC4). Je höher die Klasse, desto strenger die Anforderungen — vor allem an Schweißnahtprüfung (NDT-Umfang), Toleranzen und Rückverfolgbarkeit.

Wichtig dabei: Der geforderte Zeugnistyp hängt nach EN 1090-2:2018+A1:2024, Tabelle 1 nur von Erzeugnis und Stahlgüte ab (> S275 → 3.1, ≤ S275 → 2.2; Fußnote a der Tabelle verlangt ein 3.1 auch bei einer festgelegten Mindeststreckgrenze von 275 MPa mit Kerbschlagarbeit unter 0 °C, z. B. S275J2 in Nenndicken bis 16 mm — nach EN 10025-2:2019, Tabelle 6 ist die Mindeststreckgrenze von S275 dickenabhängig gestaffelt) — die Ausführungsklasse verändert ihn nicht. Was je EXC dazukommt, zeigt die folgende Tabelle:

| Ausführungsklasse | Konsequenz | Zusatzanforderung an die Material-Dokumentation | |---|---|---| | EXC1 | Geringes Versagensrisiko | Zeugnistyp nach Tabelle 1 (güte-basiert), keine Zusatzanforderung | | EXC2 | Standard (Gebäude, Hallen) | Zeugnistyp nach Tabelle 1; Chargen-Zuordnung empfehlenswert | | EXC3 | Erhöhtes Risiko (Brücken, Kranbahnen) | Zusätzlich Rückverfolgbarkeit in allen Stufen Pflicht; Aufzeichnungen je Charge genügen, sofern nicht Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Bauprodukts festgelegt ist (Abschnitt 5.2) | | EXC4 | Höchste Anforderungen | Wie EXC3, mit verschärftem Prüfumfang; Tabelle 1 fordert auch hier kein 3.2 — ob eines gefordert ist, ergibt sich aus dem Vertrag oder aus einem anderen Regelwerk |

Die Ausführungsklasse wird in der Regel vom Tragwerksplaner festgelegt und ist im Ausführungsplan dokumentiert.

Was 3.1 beinhalten muss — und was nicht fehlen darf

Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist chargenspezifisch. Es enthält die tatsächlichen Prüfwerte des gelieferten Materials — nicht Loswerte oder Typkennwerte.

Pflichtinhalte für EN 1090-2 konformes Zeugnis:

  • Schmelznummer (ohne Schmelznummer: kein EN 1090-konformes Zeugnis)
  • Chemische Zusammensetzung (Schmelzanalyse)
  • Mechanische Prüfwerte: Streckgrenze (Re), Zugfestigkeit (Rm), Bruchdehnung (A)
  • Kerbschlagarbeit (KV) falls die bestellte Gütestufe sie erfordert (z. B. JR, J0, J2, K2)
  • Abmessungsnachweis / Maßtoleranzen
  • Verweis auf die Produktnorm (z. B. EN 10025-2)

Häufige Fehler im Stahlbau-Zeugnismanagement

Falsche Stahlgüte im Zeugnis Bestellt S355J2, geliefert mit Zeugnis für S355JR — das ist nicht konform. Streckgrenze und Kerbschlagarbeit unterscheiden sich.

Zeugnis fehlt für Schweißzusätze EN 1090-2 Klausel 5.5 (Welding consumables, Tabelle 5) fordert auch für Schweißzusätze Nachweise nach den jeweiligen Produktnormen (z. B. EN ISO 14341, EN ISO 2560, EN ISO 17632). Oft wird nur Stahlzeugnis aufbewahrt, Schweißdraht-Zeugnis fehlt.

Schmelznummer nicht an Bauteil rückverfolgbar Das Zeugnis liegt vor — aber welcher Schmelzcharge gehören die Träger in Bauteil B7-C2? Ohne systematische Zuordnung beim Wareneingang: nicht nachvollziehbar.

Zeugnis kommt zu spät Stahllieferung kommt am Montag, Zeugnis kommt per Post Mitte der Woche. Wenn der Betrieb ohne Zeugnis verarbeitet: Compliance-Problem.

Materialrückverfolgbarkeit: von der Charge bis zum Bauteil

Bei EXC3 und EXC4 reicht es nicht, das Zeugnis vorlegen zu können. Es muss nachweisbar sein, welches Bauteil aus welchem Material welcher Charge besteht. Die Norm formuliert das als durchgehende Kette: Für EXC3 und EXC4 müssen die Bauprodukte in allen Stufen rückverfolgbar sein — vom Wareneingang bis zur Übergabe nach dem Einbau in das Bauwerk (EN 1090-2:2018+A1:2024, Abschnitt 5.2, Text unter Tabelle 1). Der unmittelbar folgende Normsatz begrenzt den Aufwand: Diese Rückverfolgbarkeit darf sich auf Aufzeichnungen für Chargen stützen, die einem gemeinsamen Fertigungsprozess zugeordnet sind — es sei denn, die Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Bauprodukts ist festgelegt.

Materialrückverfolgbarkeit ist damit kein Dokument, sondern eine Kette aus vier Übergängen — und jeder davon ist eine Stelle, an der sie reißen kann:

| Übergang | Was zugeordnet werden muss | Typischer Bruch in der Praxis | |---|---|---| | Lieferung → Wareneingang | Zeugnis zur Lieferposition, Schmelznummer erfasst | Zeugnis bleibt im Mail-Postfach des Einkaufs | | Wareneingang → Lager | Schmelznummer zur Lagerstelle/Restlänge | Reststücke werden umgelagert, Kennzeichnung geht verloren | | Lager → Zuschnitt | Schmelznummer zum Zuschnittteil | Brennteil verlässt die Maschine ohne Übertrag der Kennzeichnung | | Zuschnitt → Baugruppe/Auslieferung | Charge zur Positionsnummer im Bauteil | Bauteil ist dokumentiert, die Charge dahinter nicht mehr auffindbar |

Der teuerste Bruch ist der dritte: Solange das Material am Stück liegt, trägt es die Kennzeichnung des Herstellers. Nach dem Zuschnitt ist die Übertragung ein organisatorischer Schritt — sie passiert nicht von selbst. Wer die Kette „in allen Stufen" halten will, muss sie genau hier bewusst herstellen.

Papierbasiert ist das kaum beherrschbar. Eine Software, die Zeugnisse mit Chargen und Fertigungsaufträgen verknüpft, hält die Kette an genau diesen vier Übergängen zusammen.

Praktische Empfehlung

Für Stahlbaubetriebe bis EXC2:

  1. Alle eingehenden Zeugnisse digital archivieren
  2. Zeugnis-Typ 3.1 als Mindeststandard bei Lieferantenbestellungen festlegen
  3. Schmelznummer im Wareneingangsprozess erfassen

Für EXC3/EXC4-Projekte zusätzlich: 4. Schmelznummer mit Stücklistenposition und Bauteil-Kennzeichnung verknüpfen 5. Fertigungsdokumentation enthält Chargenreferenz

Der ZeugnisManager unterstützt diese Prozesse ohne Excel oder Papierordner — und erstellt beim Audit alle Nachweise auf Knopfdruck.

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