Werkstoffzeugnis fehlt beim Audit: Was jetzt zu tun ist
Der Auditor fragt nach dem Zeugnis für Charge XY — und Sie finden es nicht. Was sofort getan werden kann und wie Sie das künftig verhindern.
ISO 9001 Kapitel 8.5.2 fordert Rückverfolgbarkeit. Diese 5 Fehler kommen im Audit immer wieder vor — und sind mit einfachen Maßnahmen vermeidbar.
ISO 9001:2015 Klausel 8.5.2 klingt simpel: Identifizieren Sie Ihre Produkte, überwachen Sie ihren Status, und halten Sie Rückverfolgbarkeitsinformationen fest.
In der Praxis bedeutet das für viele Unternehmen: Werkstoffzeugnisse müssen zugeordnet, Chargen verfolgt und Nachweise strukturiert archiviert sein. Und genau hier passieren die häufigsten Fehler.
Viele Unternehmen dokumentieren, welches Produkt an welchen Kunden geliefert wurde. Aber können Sie bei einer Reklamation auch zeigen, aus welchem Material (welcher Charge, welches Lieferantenzeugnis) das Produkt besteht?
Typisches Audit-Szenario: Kunde meldet Bruch an Bauteil ABC. Auditor fragt nach der Werkstoffcharge und dem dazugehörigen Zeugnis. Antwort: "Das müsste irgendwo in unseren Unterlagen sein..."
Die Lösung: Rückverfolgbarkeit muss von Materialeingang bis Kundenlieferung durchgängig sein — nicht nur rückwärts vom Produkt zum Kunden, sondern auch vorwärts vom Material zum Endprodukt.
Das Zeugnis liegt vor. Die Charge ist bekannt. Aber es gibt keine Verknüpfung zwischen beidem. Das Zeugnis liegt in einem "Zeugnisordner 2024", das Material unter Pos. 47 im Lager.
Warum das ein Problem ist: Beim Audit oder bei einer Reklamation muss diese Verknüpfung explizit herstellbar sein — sonst ist das Zeugnis für die Rückverfolgbarkeit wertlos.
Die Lösung: Beim Wareneingang Zeugnis direkt mit Lieferscheinnummer, Artikel und Chargennummer verknüpfen. In der Praxis bedeutet das: entweder konsequent im ERP anlegen oder eine spezialisierte Software verwenden.
Das Zeugnis ist vorhanden — aber entspricht die Charge dem bestellten Material wirklich? Ist der Zeugnis-Typ korrekt (3.1 statt 2.2)? Sind alle Pflichtfelder ausgefüllt?
Viele Betriebe nehmen Zeugnisse entgegen, ohne sie zu prüfen — und bemerken die Abweichung erst bei einem Audit oder Schadenfall.
Typischer Fall: Bestellung S355J2 (3.1 Zeugnis gefordert), Lieferant liefert 2.2 — unbemerkt verbaut. Beim Audit: Nonkonformität.
Die Lösung: Eingangsprüfung als Prozessschritt mit Checkliste — Zeugnis-Typ, Schmelznummer, Materialgüte. Erst nach Freigabe ins Lager.
ISO 9001 fordert die Aufbewahrung "dokumentierter Informationen" — aber wie lange? Viele Betriebe haben keine definierten Fristen oder löschen Altdaten nach einigen Jahren.
Warum das kritisch ist: Branchennormen (EN 1090) oder Kundenanforderungen (IATF 16949 CSR) können 10–30 Jahre Aufbewahrung vorschreiben. Ohne systematisches Archiv geht das in der Praxis verloren.
Die Lösung: Aufbewahrungsfristen schriftlich festlegen (z. B. im QM-Handbuch), pro Zeugnis-Typ oder Norm konfigurieren, und regelmäßig die Einhaltung überprüfen.
Die häufigste Ursache für Audit-Stress: Das System wurde nie getestet. Erst wenn der Auditor fragt, stellt sich heraus, dass die Kette der Rückverfolgbarkeit irgendwo unterbrochen ist.
Empfehlung: Quartalsweise eine interne Rückverfolgungsübung durchführen. Wählen Sie ein beliebiges Bauteil oder Produkt und versuchen Sie, die vollständige Materialrückverfolgung bis zum Werkstoffzeugnis herzustellen — und zwar in weniger als 30 Minuten.
Wenn das nicht möglich ist: Das System funktioniert nicht für den Ernstfall.
ISO 9001 Rückverfolgbarkeit ist lösbar — aber nur mit einem System. Nicht mit Erinnerung, nicht mit "irgendwo in den Unterlagen", nicht mit einer Excel-Tabelle, die niemand konsequent pflegt.
Die digitale Verwaltung von Werkstoffzeugnissen nach EN 10204 ist der erste und wichtigste Schritt. Wenn jedes Zeugnis beim Eingang erfasst, dem Material zugeordnet und mit dem Fertigungsauftrag verknüpft wird — besteht der nächste Audit stressfrei.
Der Auditor fragt nach dem Zeugnis für Charge XY — und Sie finden es nicht. Was sofort getan werden kann und wie Sie das künftig verhindern.
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